Täglich grüsst das (Reifen-)Murmeltier

  • Hallo,
    fahre seit 3 Wochen einen 1,6 BlueHdi mit 195/60 R16.
    Da finanziert habe ich nur den Fahrzeugschein.
    Auf Nachfrage bei meinem Freundlichen welche Winterreifen ich fahren darf, hat er mir einen Zettel von Peugeot ausgedruckt auf dem nur die 205/55 R16 aufgeführt sind. Auch in meinem Fahrzeugschein ist nur diese Größe aufgeführt. Der Download Link auf der Peugeot Seite ist leider fehlerhaft. In dem Peugeotprospekt sind auch 195/65 R15 zu erwerben.
    Ich weiß im Moment nicht weiter und hoffe auf Erhellung, auch wenn es schon jede Menge Post zu diesem Thema gibt, habe ich nichts handfestes gefunden. Richtet sich die Größe nun nach der Motorisierung oder nicht oder was?

  • Ich verstehe diese ganze Aufregung nicht. Mit der Fahrgestellnummer lässt sich das Fahrzeug eindeutig identifizieren. Damit sollte eine verbindliche Auskunft vom Herrsteller möglich sein, was zugelassen ist. das ist natürlich von Motorisierung und ggf. Ausstattung abhängig. Wenn das die Werkstatt oder der Reifenhändler nicht hinkriegt, sofort wechseln.
    Die zugelassenen Größen stehen auch in der Zulassungsbescheinigung Teil1 unter 151ff. Was da nicht drin steht darf nicht dran. Ausnahme: Es liegt eine separate ABE für eine andere Größe vor, die muss man dann aber auch immer im Auto dabei haben.

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    Seit 20.06.2013 über :thumbup: 157 tkm :thumbup: zufrieden im Allure - eHDI 92PS - Start/Stop - Reserverad - Trennnetz - Sitzheizung - CD (weitgehend unbenutzt) und Radstand Fahrradinnenträger jetzt nur noch gelegentlich unterwegs.

  • Hallo!
    Um auszuschließen das irgendwas faul ist würde ich es so machen:


    1. ORGA-Nummer aufrufen. die Fahrzeugdaten eingeben (Bei vielen Fahrzeugen ist diese an der B-Säule der Fahrerseite eingeschlagen.
    2. Mit diesen Daten Fahrzeugdaten ermitteln und mit der D-Zulassung und mit der EU-Zulassungsbescheinigung-Teil II und mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung vergleichen.
    3. Das mach auch der TÜV
    4. Die ORGA-Nr. findest du über Google.


    MfG

  • Hallo,
    fahre seit 3 Wochen einen 1,6 BlueHdi mit 195/60 R16.
    Da finanziert habe ich nur den Fahrzeugschein.
    Auf Nachfrage bei meinem Freundlichen welche Winterreifen ich fahren darf, hat er mir einen Zettel von Peugeot ausgedruckt auf dem nur die 205/55 R16 aufgeführt sind. Auch in meinem Fahrzeugschein ist nur diese Größe aufgeführt. Der Download Link auf der Peugeot Seite ist leider fehlerhaft. In dem Peugeotprospekt sind auch 195/65 R15 zu erwerben.
    Ich weiß im Moment nicht weiter und hoffe auf Erhellung, auch wenn es schon jede Menge Post zu diesem Thema gibt, habe ich nichts handfestes gefunden. Richtet sich die Größe nun nach der Motorisierung oder nicht oder was?

    Ja, Du kannst die 15 Zöller für M+S verwenden. Habe das auch direkt vom Freundlichen. Benziner bis 96kw Diesel bis 88kw

  • 1. ORGA-Nummer aufrufen. die Fahrzeugdaten eingeben (Bei vielen Fahrzeugen ist diese an der B-Säule der Fahrerseite eingeschlagen.
    2. Mit diesen Daten Fahrzeugdaten ermitteln und mit der D-Zulassung und mit der EU-Zulassungsbescheinigung-Teil II und mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung vergleichen.
    3. Das mach auch der TÜV
    4. Die ORGA-Nr. findest du über Google.

    Aber hallo!
    1. Verbindlich ist nur ein Datenabgleich oder eine schriftliche Bestätigung durch z.B. TÜV.
    2. Die Aussage (d)eines "Händlers" ist seine Meinung und unverbindlich.
    3. Hättest du den Herstellungstermin und den Terminvergleich zur EZ geschrieben. dann könnte man dir (weiter) helfen.
    4. Techn. Infos zu den (zulässigen) Reifen findest du (auch) bei allen Reifenherstellern.
    5. Maßgebend ist das PKW-Gesamtgewicht, bezogen auf das Rad!!! und die max. Höchstgeschwindigkeit.
    6. Wenn du diesen PKW später (nach vollständiger Zahlung der Raten) verkaufen willst erwartet ein sachkundiger und seriöser Käufer die Vorlage der o.e. Bescheinigungen. Hast du diese dann nicht, sinkt der Verkaufspreis erheblich.
    Grund: Diese Bescheinigungen liegen beim Verkaufs-Händlers, der dich (hoffentlich) als Kunde behalten will.
    7. Also merke: Lass dir von deinem Verkäufer/Händler mindestens alle Kopien dieser wichtigen Bescheinigungen aushändigen.
    MfG